Verwaltung von Sondereigentum
Für Ihre vermietete Eigentumswohnung bieten wir Ihnen grundsätzlich die gleichen Leistungen wie für eine klassische Mietverwaltung an. Zusätzlich hierzu können folgende Leistungen vereinbart werden:
- Prüfung der WEG-Abrechnung
- Vertretung gegenüber der WEG-Verwaltung
- Teilnahme an Eigentümerversammlungen als Vertreter des Eigentümers
Den genauen Leistungsumfang stimmen wir gerne individuell mit Ihnen ab.