Hausverwaltung

WEG-Verwaltung

 

Für Wohnungseigentümergemeinschaften kümmern wir uns um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wir sorgen für eine zügige Umsetzung der in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse und regelmäßige Kontrollen vor Ort.

Ein fester Ansprechpartner für Sie sorgt dafür, dass auch Ihre individuellen Wünsche Berücksichtigung finden. In dringenden Notfällen sind wir darüber hinaus auch außerhalb unserer Bürozeiten für Sie erreichbar.

Auf Grund unserer Erfahrung gelingt es uns meist, die oft unterschiedlichen Vorstellungen und Erwartungen der einzelnen Eigentümer zusammen zu bringen.

 

Unser Unternehmen ist "zertifizierter Verwalter" im Sinne des WEGs (gem. §8 ZertVerwV).

 

Zu den Grundleistungen unserer WEG-Verwaltung gehören:

Kaufmännische Verwaltung:

  • Erfassung aller Objekt- und Eigentümerstammdaten
  • Führung und Abrechnung der Hausgeldkonten
  • Überwachung der pünktlichen Hausgeldzahlungen
  • Führung des Rücklagenkonto und der Personalkonten für Hausmeister + Reinigungskräfte
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs und Meldung der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Dritten
  • Erstellung und Überwachung der Hausordnung

Wirtschaftsplan:

  •  Aufstellen eines Wirtschaftsplans je Kalender- bzw. Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sondereigentum

Jahresabrechnung:

  • Bereitstellung der Unterlagen und Belege zur Einsichtnahme
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder- und Teileigentum mit Hinweis auf Umlegbarkeit an die Mieter

Eigentümerversammlungen und Beschlüsse:

  • Erstellung der Tagesordnung zur Eigentümerversammlung in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
  • Einladung, Leitung und Durchführung der Eigentümerversammlung einschl. der notwendigen Vorbereitungsarbeiten
  • Erstellung und Versand des Protokolls der Eigentümerversammlung an alle Wohnungseigentümer
  • zeitnahe Umsetzung der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse.

Geldverwaltung:

  • Einrichtung und Führung des auf den Namen der WEG lautenden Bankkontos für laufende Ausgaben und des Kontos für die Rücklagen
  • Rechnerische und sachliche Prüfung der Lieferanten-, Dienstleistungs- und Instandhaltungsrechnungen

Technische Verwaltung:

  • Regelmäßige Begehung und Überprüfung des Gemeinschaftseigentums
  • kleinere Reparaturen werden selbständig veranlasst
  • von der Gemeinschaft gewünschte Maßnahmen größeren Umfangs werden beschlussfähig vorbereitet, gegebenenfalls unter Einbindung von Fachleuten
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten
  • Vornahme von Preisverhandlungen
  • Vergabe von Aufträgen im Namen und für Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Überwachung: terminliche, rechnerische und sachliche Kontrolle bei Angeboten
  • Vergaben, Ausführungen und Schlussrechnungen
  • Veranlassung der Überwachung und Wartung technischer Einrichtungen durch Fachleute
  • Schlüsselbestellungen von Schlüsseln und Schließzylindern der Schließanlage für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden usw.
  • Bei Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum Schadensmeldung an die Versicherung,
    Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/ Gemeinschaftseigentum; Beratung der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und –beseitigung
  • Abrechnung mit der zuständigen Versicherung und den Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum
  • Tätigkeiten am Sondereigentum werden gegen Gebühr abgerechnet.

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